. .

Allgemeine Verkaufsbedingungen


Hassenbach Werbemittel Mainz GmbH & Co. KG (HWM)

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und alle sonstigen Rechte und Pflichten aus dem Vertrage ist Mainz.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Mainz.
Zahlung: 10 Tage dato Faktura 2% Skonto oder 30 Tage netto. Bei Zahlung nach Fälligkeit berechnen wir Zinsen und Spesen in Höhe von den Großbanken jeweils für Kreditgewährung geforderten Sätze. Weitergehende Rechte, insbesondere Anspruch auf Ersatz des durch den Zahlungsverzug entstandenen Schadens, bleiben vorbehalten.
Lieferung: Versand erfolgt unfrei ab Werk.
Abweichungen: Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von Muster, Farbe, Beschaffenheit usw. sind gemäß den Bedingungen der Rohstofflieferanten vorbehalten. Bei Anfertigungen von Sonderwünschen hinsichtlich der Farbtöne können Reklamationen nicht berück¬sichtigt werden. Bei Aufträgen mit Werbeanbringung ist Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10% gestattet.
Lieferfristen: Betriebsstörungen infolge höherer Gewalt im eigenen Betriebe oder in fremden, von dem die Herstellung abhängig ist, Mangel an Roh- und Hilfsstoffen oder an geschulten Arbeitskräften, auch Verkehrshindernisse, entbinden uns von der Einhaltung vereinbarter Lieferfristen. Ist der Verkäufer mit der Lieferung im Verzuge, so muss der Käufer eine Nachlieferungsfrist von vier Wochen bewilligen.
Für versandfertige Lagerware beträgt die Nachlieferungsfrist fünf Tage. Die Nachlieferungsfrist kann erst nach Ablauf der Lieferfrist gestellt werden und wird von dem Tage an gerechnet, an welchem die schriftliche Mitteilung des Käufers durch Einschreibebrief abgeht.
Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind irgendwelche Ansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.
Beanstandungen sind nur innerhalb 10 Tagen nach Eingang der Ware zulässig. Mängel eines Teiles berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung. Wir haben in jedem Falle das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferungen. Bei Aufträgen mit Werbeanbringung ist der Werbetext Bestandteil der Auftragsbestätigung. Gegen Textfehler muss der Auftraggeber sofort nach Eingang der Bestätigung Einspruch erheben. Die Verantwortung für nicht rechtzeitig reklamierte Textfehler geht auf den Auftraggeber über. Nachträgliche Reklamationen werden nicht anerkannt.
Verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt
1. Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB mit den nachstehenden Erweiterungen.
2. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers.
3. Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware gemäß §950 BGB im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einerneuen Sache ist aus¬geschlossen. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt durch den Käufer für den Verkäufer. Die verarbeitete Ware dient zur Sicherung des Vorbehaltskäufers nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Verkäufergehörenden Waren durch den Käufer steht dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren z. Z. der Verarbeitung.
Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
4. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten, und zwar gleich, ob die Vor¬behaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder an mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung des Vorbehaltsverkäufers nur in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware.
Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung, verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die mit den anderen Waren Gegenstand dieses Kaufvertrages oder Teil des Kaufgegenstandes ist.
5. Der Käufer ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisfor¬derung aus dem Weiterverkauf gemäß Punkt 4 auf den Verkäufer übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt.
6. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt. Die Einziehungsbefugnis des Verkäufers bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. Der Verkäufer wird aber selbst die Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer ihm die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
7. Der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
8. Der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung aller Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsver¬bindung ohne weiteres das Eigentum an der Vorbehaltsware auf en Käufer übergeht und die abgetretenen Forderungen dem Käuferzustehen. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherungen insoweit –nach seiner Wahl– freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 25% übersteigt, jedoch mit der Maßgabe, dass mit Ausnahme der Lieferungen im echten Kontokorrentverhältnis eine Freigabe nur für solche Lieferungen oder deren Ersatzwerte zu erfolgen hat, die selbst voll bezahlt sind.
Abänderungen vorstehender Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer.

IVB

Die IVB Direktmarketing GmbH ist Dienstleister im Auftrag der ver.di Bundesverwaltung und führt in deren Namen die Lagerhaltung, den Versand und das Debitorenmanagement durch.

Zahlungsbedingungen: 10 Tage netto

Zurück